Sie besitzen bereits ein deutsches Urteil und wollen dies in den Niederlanden durchführen lassen. Auf Grund der EEX-Verordnung 44/2001 müssen Sie dafür bestimmte Papier vorlegen:

 

  1.       I.             Ein durch das Gericht ausgefülltes Standard Zertifikat (zu finden unter V bei Verordnung);
  2.       II.            Eine beglaubigte Kopie ihres Urteils;
  3.       III.           Eine Übersetzung ihres Urteils ins Niederländische;

 

Um das Urteil in den Niederlanden gültig und somit auch rechtswirksam werden zu lassen,  wird es einem Richter vorgelegt, der Ihnen einen vorläufigen Rechtsschutz zuweisen kann. Da es sich um ein Europäisches Urteil handelt, wird ebenfalls nach der Rechtmäßigkeit geschaut, ist diese gegeben, kann das Verfahren beschleunigt werden.

Der Niederländische Anwalt hilft Ihnen bei dem Verfahren und der Umsetzung dessen. Nachdem das Urteil anerkannt wurde, können wir Ihnen helfen, das richtige Inkassounternehmen zu finden, welches ihr Urteil und ihre Rechte als Gläubiger anerkennt und Ihnen hilft, diese wieder zu erlangen.