Sie haben in den Niederlanden gearbeitet oder studiert? In den Niederlanden gibt es eine verpflichtete Krankenversicherung. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist zuständig für die Ausführung der niederländischen Volksversicherungen. Die CVZ, inzwischen Zorginstituur Nederland, ist darauf bedacht, dass alle Konsumenten versichert sind und dies auch bleiben. Allem Anschein nach ergibt das keinen Sinn, denn wahrscheinlich haben Sie bereits eine Versicherung in Deutschland. Es gibt jedoch kaum Ausnahmen für diese Regelung. Um eine Ausnahmeregelung zu bekommen, müssen Ermittlungen und Nachforschungen angestellt werden. Diese Ermittlungen, die teilweise sehr lange dauern, werden von der SVB übernommen. Wir können Ihnen helfen, Einspruch einzulegen, Papiere zu übersetzen und Sie so gut wie möglich über das Verfahren aufzuklären. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies nicht immer einfach ist und dort viele Probleme entstehen können, wie z.B. das Zurückfordern der Strafen, die durch das CVZ verhängt werden. Wir unterstützten Sie mit Geduld und Sachverstand.